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Vertrag oder Absichtserklärung?

Über die Rechtschreibreform gibt es keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag ? Richtigstellung der DEUTSCHEN SPRACHWELT

In der derzeit heftig geführten Diskussion um die mißlungene Rechtschreibreform hat sich der Irrtum ausgebreitet, daß ein Staatsvertrag bestehe, der die teilnehmenden Staaten verpflichte, die Rechtschreibreform umzusetzen. Die DEUTSCHE SPRACHWELT weist darauf hin, daß diese Auffassung falsch ist. Vielmehr besteht lediglich eine Absichtserklärung, die vor acht Jahren von Vertretern mehrerer Staaten unterzeichnet worden ist. Eine Absichtserklärung ist etwas völlig anderes als ein Staatsvertrag. Sie kann jederzeit aufgegeben werden. Mit dem Scheitern der Rechtschreibkommission ist die Absichtserklärung hinfällig. Außerdem haben die Kultusminister mit der geplanten Gründung eines ?Rats für deutsche Rechtschreibung? die Grundlage der Absichtserklärung bereits verlassen. Für eine Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung gibt es keinen staatsrechtlichen Hinderungsgrund.

Dennoch wird das Märchen, daß es einen Staatsvertrag gebe, vor allem von Reformbefürwortern erzählt. Damit soll der Öffentlichkeit offenbar vorgetäuscht werden, daß ein völkerrechtlicher Zwang zur Einführung der Reform bestehe. So sagte die nordrhein-westfälische Kultusministerin Ute Schäfer am 22. Juli der ?Neuen Westfälischen?: ?An dem Staatsvertrag waren neben den Kultusministern aller Bundesländer die Bundesregierung und die Regierungen von Österreich und der Schweiz beteiligt. Es ist kaum denkbar, daß sich alle Unterzeichner des Vertrags auf eine Rücknahme verständigen könnten.? Selbst der Geschäftsführer der Rechtschreibkommission Klaus Heller, der es eigentlich besser wissen müßte, erklärte am 26. Juli gegenüber dem Nachrichtenmagazin ?Focus?: ?Den Vertrag haben auch die Schweiz, Österreich, Liechtenstein und andere Staaten unterschrieben. Nein, eine Rolle rückwärts wäre für Deutschland eine Blamage allerersten Ranges.?

Dagegen weist der Vorsitzende der Rechtschreibkommission, Karl Blüml, am 28. Juli richtigerweise darauf hin, daß es rechtlich möglich sei, daß ein Land die Absichtserklärung aufkündige.

Die ?Gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung? wurde am 1. Juli 1996 von Staatsvertretern aus Belgien, Deutschland, Österreich, Ungarn, Rumänien, Italien, Liechtenstein und der Schweiz unterzeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland zeichneten der seinerzeitige Präsident der Kultusministerkonferenz Karl-Heinz Reck und der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Eduard Lintner.

In Artikel III der Absichtserklärung heißt es über die Kommission für die deutsche Rechtschreibung: ?Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum hin.? Die Kommission ist mit dieser Aufgabe gescheitert. Die Einheitlichkeit der Rechtschreibung wurde statt dessen zerstört. Deswegen ist auch die Absichtserklärung hinfällig. Mit der geplanten Einrichtung eines ?Rates für deutsche Rechtschreibung? anstelle der bisherigen Rechtschreibkommission hat die Kultusministerkonferenz außerdem bereits die Grundlage der Absichtserklärung von 1996 verlassen.

Die Unterzeichner der Absichtserklärung mögen vielleicht gute Absichten gehabt haben, diese haben sich aber nicht erfüllt. Es gibt deswegen keinen staatsrechtlichen Hinderungsgrund, die Schulen und Behörden von der Last der Rechtschreibreform zu befreien.

Thomas Paulwitz
Schriftleiter der DEUTSCHEN SPRACHWELT

<< Hauptseite geschrieben von dsw am 28.07.2004

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