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Die Westdeutsche Zeitung meint zur Frage, ob die deutsche Sprache Verfassungsrang erhalten solle:
?Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.? Um diesen Absatz will die künftige Koalition aus Union und Freien Demokraten unser Grundgesetz ergänzen. Im Artikel 22, der feststellt, daß Berlin die Hauptstadt ist und die Bundesflagge schwarz-rot-gold.
Ist eine solche Klarstellung notwendig? Erhebt sich Deutschland damit in unzulässiger Weise über andere Länder? Vor allem, wenn bei der Gelegenheit auch noch die Kultur als Staatsziel festgeschrieben werden soll? Nein, es wird keine andere Sprache diskriminiert und auch der Wert keiner anderen Kultur in Zweifel gezogen. Die bereichern unser Leben, erweitern unseren Horizont. Es geht um ein Bekenntnis zu der Sprache und zu der Kultur, die Grundvoraussetzung sind, daß wir Deutsche uns als ein Volk fühlen können.
Daß dies nicht selbstverständlich, sondern notwendig ist, zeigt das Beispiel der Grundschule in Wedding. Die hat einen Ausländeranteil von 90 Prozent und sieht sich genötigt, wenigstens in einer Klasse zu garantieren, daß alle Kinder Deutsch sprechen und Deutsch lernen. In Berlin, der deutschen Hauptstadt.
Wolfgang Radau
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