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Rettung vor der Globalisierung

Zur Charta der Regional- und Minderheitensprachen in Europa

Von Juergen W. Klueh

Neben den Amts- und Verkehrssprachen gibt es in vielen europäischen Ländern auch Sprachen, die nur regional oder von Minderheiten gesprochen werden. Sie bilden zusammen mit den verschiedenen Dialekten einen wesentlichen Bestandteil der jeweiligen Kultur. Ihre Existenz und Vielfalt werden aber immer stärker gefährdet durch die Sprache der Mehrheitsbevölkerung. Im Zuge von Standardisierung und Globalisierung drohen ihnen europaweit der Untergang oder zumindest einen tiefgreifenden Rückgang ihrer kulturellen Vitalität und Identität. Auch für die europäische Bevölkerung allgemein bedeutet ihr Verschwinden, daß ein wichtiges traditionelles Element der Gesellschaft und der über viele Generationen gewachsenen Kultur ihrer Staaten verlorengeht.

Seit den fünfziger Jahren wiesen verschiedene Gremien des Europarates immer wieder auf die Notwendigkeit international bindender Schutzmaßnahmen hin. Basierend auf einer 1984 veröffentlichten Untersuchung zur Lage der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1988 der erste Entwurf einer „Charta der Regional- und Minderheitensprachen“ vorgelegt. 1992 wurde sie vom Europarat ihren Mitgliedern zur Zeichnung aufgelegt.

Das Ziel der Charta ist im wesentlichen kultureller Art. Soweit dies in vernünftigem Maße möglich ist, soll der Gebrauch der Regional- oder Minderheitensprachen im Unterricht und in den Medien sichergestellt und im Rechts- und Verwaltungswesen, in der Wirtschaft sowie im gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht und unterstützt werden.

Gleichzeitig dient die Bewahrung dieser Sprachen- und Kulturvielfalt der innerstaatlichen Verständigung und der Integration aller Bürger in ihren Staat, indem sie Toleranz und Offenheit für andere Sprachen und Kulturen voraussetzt und einfordert. Ein sich erweiterndes Europa braucht Rücksichtnahme, Akzeptanz und Verständnis füreinander. Der Schutz und die Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in Europa haben eine friedenssichernde Funktion und stärken die demokratische Entwicklung.

In Deutschland trat die Charta am 1. Januar 1999 in Kraft und schützt die Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch in ihrem jeweiligen Sprachgebiet, das Romanes der deutschen Sintis und Romas und die Regionalsprache Niederdeutsch.

Bislang wurde die Charta von zwölf Staaten ratifiziert, zuletzt von Großbritannien. Weitere zwölf Staaten des Europarates haben sie gezeichnet, unter anderem auch Frankreich, das erhebliche rechtliche Probleme mit der Ratifizierung hat. Seine Verfassung bezeichnet das Französische eindeutig als „die Sprache der Republik“ und duldet danach keine Zugeständnisse, aus denen eine öffentliche Anerkennung anderer Sprachen und rechtlicher Ansprüche abgeleitet werden können. Grundsätzlich ist eine Änderung der Verfassung erforderlich, doch mehren sich inzwischen die Stimmen, die einen Ausweg sehen, die Ratifizierung durch einen juristischen Trick zu ermöglichen.

 

 
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