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Von Prof. Christian Gizewski, Berlin Zu den im folgenden vertretenen Auffassungen finden sich, wenn gewünscht, ausführlichere Begründungen in: http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Scriptorium/S18.htm und: http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/SOzuC1/Aktion.htm Hartmut Pilch äußerte vor kurzem (1. Sept. 2000, 22.17; betr.: 'Northern Institute of Technology') in dem auf verdienstvolle Weise sprachkulturellen Fragen gewidmeten 'Logsys'-Internet-Forum Gedanken über die Bedeutung einer "Rechtschreibreform" im Zusammenhang mit Maßnahmen zu einer "Systematisierung und Stärkung der deutschen Sprache", die ich zum Anlaß einer etwas ausführlicheren Erwiderung nehme. Er schrieb unter anderem: "Die Debatte ist alt. Vielleicht steht etwas in der Antwortensammlung unter http://wortbasar.ffii.org/logsys/kmosler/ dazu. Kurz: man kann die Reform als eine Maßnahme zur Systematisierung und Stärkung der deutschen Sprache sehen. Darin liegt auch eine implizite Annahme, an deren Bejahung dem VDS gelegen sein muß: die Annahme, daß die Sprache zumindest in wichtigen Teilbereichen durch staatlichen / gemeinschaftlichen Beschluß lenkbar ist. Viele der RSR-Gegner laufen genau gegen diese Annahme Sturm und entziehen damit allen möglichen künftigen Bemühungen um eine gemeinschaftliche Sprachpflege ein wichtiges Fundament." Problematisch ist in Pilchs Bemerkungen meines Erachtens die Nebeneinanderstellung der Begriffe 'staatlich', und 'gemeinschaftlich' sowie ihre Verbindung mit dem Terminus 'Beschluß'. Mit 'gemeinschaftlich' kann nur 'die Sprachgemeinschaft', die Gesamtheit zumindest aller muttersprachlich Sprachkompetenten, gemeint sein, mit Staat nur das 'Staatsvolk'. Beides ist jedenfalls nicht identisch. Ein 'Beschluß' setzte bei der 'deutschen Sprachgemeinschaft' daher ein überstaatlich durchgeführtes Abstimmungsverfahren unter den Deutschsprechenden voraus und würde dabei u. a. die folgenden schwierigen, rein verfahrensmäßigen Fragen aufwerfen (Ich klammere dabei hier vorübergehend alle mindestens ebenso wichtigen Fragen nach dem Eigenwert gewachsener deutscher Sprachtraditionen und nach eventuellen rationalistischen Aporien in der jahrtausendalten Tradition von Planungsansätzen für überindividuelle Sozial- und Sprachsysteme aus). a) Welche Mehrheitsverhältnisse sollten für einen 'gültigen Beschluß' maßgeblich sein? b) Wer wäre befugt, diese Maßgeblichkeit in einem 'Beschlußvorverfahren' festzulegen? c) Wer wäre aus welchem Grunde berechtigt, einen 'Beschluß' irgendwelcher Mehrheiten oder gar Minderheiten, wie bei der sog. 'Rechtschreibreform, mit der wir es im Augenblick noch zu tun haben mit welchen Sanktionen durchzusetzen? d) Zu guter Letzt: Mit welchem Recht dürften überhaupt Mehrheiten oder gar Minderheiten - wie gegenwärtig - ihre Vorstellungen von 'richtiger Sprache', das heißt ihre gesetzten Sprachregelungen, das heißt auch ihre darin allzu oft implizierten Denkvorschriften und Denkverbote, andersdenkenden und -sprechenden Teilnehmern an einem bestimmten objektiven Sprachsystem (langage) vorschreiben? Nicht eine Vereinfachung, sondern vielmehr eine Verschärfung erführen diese Fragen noch, wenn sie auf die 'politische Gemeinschaft eines Staatsvolkes', also etwa auf das Staatsvolk der deutschen Bundesrepublik bezogen würden. Sollten innerhalb eines parteienstaatlich-parlamentarischen Systems knappe Mehrheiten in politischen Beschlußorganen, die aus allgemeinen Wahlen mit sehr hoher Wahlenthaltungsrate hervorgegangen sind (z. B. ca. 56 Prozent Wahlenthaltung bei den Europa-Wahlen d. J. 1999), sollten also die Repräsentanten faktischer Bevölkerungsminderheiten politisch darüber bestimmen dürfen, was die Mehrheit des Wahlvolkes - und erst recht der deutschsprechenden Bevölkerung - sprachlich tun und lassen soll? Selbst wenn es heute in der Bundesrepublik wirkliche politische Mehrheiten gäbe, dürften diese überhaupt eine solche Orwellsche Macht (Stichwort 'newspeak') haben? Sollten - nicht minder abstoßend und real bedrohlich - in dieser Hinsicht politisch überhaupt nicht legitimierte, der Sprachtradition und anderen berechtigten nationalen Traditionen gegenüber vielfach offenkundig indifferente Wirtschaftsinteressen auf den üblichen Lobbyistenwegen oder über privatrechtlich verfaßte, 'globlisiert' agierende mediale Volksbeeinflussungsorgane einer verfassungsrechtlich kaum eingegrenzten 'Vierten Gewalt' faktisch maßgeblichen Einfluß gewinnen dürfen (z. B. über einen 'Beschluß' wie den 'der Nachrichtenagenturen' im Herbst 1998)? Unser Staat verdient durchaus Loyalität allerdings nur insoweit, als er die Dinge angemessen regelt, deren Regelung ihm auch zusteht. Bestimmte Dinge fallen m. E. naturrechtlich nicht in seine Regelungskompetenz. Das gilt insbesondere für die Regelung des privaten und auch des öffentlichen Denkens und Sprechens. Nur in Sonderbereichen wie dem der Kindererziehung - und auch hier nur sehr begrenzt - steht ihm die Regelung des Denkens und Sprechens nicht völlig freier Bürger zu, jedenfalls aus Sicht eines bisher gültigen freiheitlichen Verfassungsverständnisses. Noch weniger ist die Regelung des Denkens und Sprechens Sache irgendwelcher national oder global agierender Oligarchien. Einem Staat gegenüber, der in dieser Hinsicht aus pragmatischen Gründen im Ergebnis - wie meines Erachtens u. a. schon die Beschluß- und Manipulationsvorgänge im Zusammenhang mit der sog 'Rechtschreibreform' zeigen nicht geistig freiheitsbewußt zu handeln und Freiheiten zu wahren in der Lage ist, verdient in diesem Punkte intensives Mißtrauen und muß gegebenenfalls mit dauerhaften illoyalen Gegenaktionen rechnen. Bei verschiedenen gegenwärtigen Vorgängen der politisch geplanten Einflußnahme auf die allgemeine Umgangssprache einschließlich der Schriftsprache handelt sich meiner Meinung nach um nicht mehr und nicht weniger als um die seit einiger Zeit forcierte Entwicklung 'weicher' Herrschaftstechniken, die die an sich freien und mündigen Bürger zu Erziehungobjekten irgendwelcher Leute herabwürdigen, die sich möglicherweise noch als 'demokratische Eliten' mißverstehen und legitimiert glauben, auf verschiedenen wichtigen außen-, militär-, kultur- und wirtschaftspolitischen Feldern eine Politik machen zu dürfen, von der sie wissen, daß sie keinen Rückhalt in der Bevölkerungsmehrheit hat. Herr Pilch pflegt in seinen Beiträgen zum 'Logsys'-Forum mit persönlichem Engagement Probleme einer 'systematischen Sprachpflege' und sogar einer 'Sprachethik' anzusprechen. Angesichts der politischen und sozialen Lebenswirklichkeit, in der wir uns befinden, sind dies meines Erachtens in durchaus positivem Sinne, aber fast naturnotwendig begrenzt Probleme intellektueller Spezialisten oder kulturell engagierter Geistesarbeiter, das heißt ausgesprochener Minderheiten. Ich halte sie gerade deshalb für nötig. Irgendjemand muß sich ja um so etwas kümmern wie um die vielen anderen Dinge, die wertvoll sind, aber keinen materiellen und offensichtlichen Jedermannsnutzen haben. Andererseits legt allen Anhängern einer politisch und medial uneingehegten und unkontrollierten Geistesfreiheit das fundamentale Interesse an deren Wahrung ein Eintreten für eine wirklich freiheitlich verfaßte und ausreichend auf den Volkswillen abgestützte Struktur der 'Öffentlichkeit' nahe. Eine solche haben wir in der Bundesrepublik nach meiner Einschätzung heute in wichtigen Punkten der öffentlichen Angelegenheiten schon nicht mehr; die Lage ist im übrigen in anderen an sich demokratisch verfaßten Ländern, einschließlich etwa der USA, ähnlich. Aus diesem Grunde nicht aus Gleichgültigkeit gegenüber Intentionen einer Sprachpflege oder -ethik ist es meiner Meinung nach nötig, die ungeplante, unreglementierte (und insoweit 'natürlich' zu nennende) Sprache konsequent und vorrangig als Element der Gewaltenteilung zu behandeln: Sie darf keinesfalls Objekt einer nach unserer gegenwärtig noch geltenden Verfassung unzulässigen politischen, das heißt einer notwendig spezialistischen oder gar oligarchischen Geistesgängelung werden. Sprachpflege kann unter Erwachsenen nur freiwillig und aufgrund von Vereinbarungen und Überzeugungsaktionen der daran kulturell Interessierten stattfinden. Sie darf keinesfalls auf obrigkeitlichen Sprachregelungen beruhen. Ferner steht auch Fachleuten und Gebildeten meines Erachtens keineswegs eine Art natürliches Recht auf geistige Behrrschung anderer zu. Wichtiger als alles andere erscheint mir die Wahrung des Meinungs- und der mit ihr verbundenen Sprachfreiheit. Die Interessen an einer Wahrung der Sprachtradition und an einer Sprachpflege mit anderen Zielen lassen sich aber in diesen Rahmen immer gut einordnen, selbst bei einer geistig trivialen Oberflächenstruktur der Kultur, wie wir sie in unserer Gegenwart nicht selten beobachten können. Die Suche muß sich gegenwärtig daher auf einen konstruktiven und verfassungsverträglichen Ausweg zur Lösung heute aktueller Rechtschreibungs- und anderer Sprachanwendungsprobleme richten. Insbesondere ein Ausweg aus dem gegenwärtig erfreulicherweise deutlich ad absurdum geführten, lächerlichen, illegitimen, obrigkeitsstaatlichen Rechtschreibungsoktroi wird gesucht. Er könnte vielleicht in einer, wie mir scheint, verfassungsrechtlich durchaus möglichen Sprachschutzgesetzgebung liegen. Diskutable Vorlagen dafür liefern unseren Nachbarländer Frankreich und Polen. Das Schutzobjekt müßte allerdings die 'natürliche', durch politische oder sonstige Sprachregelungen unreglementierte, traditionellle deutsche Kultur- und Umgangssprache sein; sonst liefe alles ja fast zwangsläufig auf eine potenzierte Form verfassungsmäßig unzulässiger Sprachregelung hinaus. Um den weiterhin sinnvollen bundesdeutschen Kulturföderalismus auch in Sprachfragen nicht außer Kraft zu setzen, bedürfte es außerdem wohl einer auf der Basis reiner Freiwilligkeit gebildeten, bundesweit agierenden, überparteilichen und auch sonst sprachpolitisch wirkungsvoll neutralisierten Beratungsinstitution für die Anwendung der deutschen Sprache. Hier habe ich allerdings selbst noch einige konkrete, praktisch-konstruktive Bedenken angesichts einer bundesdeutschen politischen Landschaft, in der immer wieder zu beobachten ist, wie Akteure und Aktionszentren, die schätzungsweise für nicht viel mehr als 20 Prozent der Bevölkerung wirklich inhaltlich zur Wortführung berechtigt sind, im politischen Alltagsleben aber noch sehr viel kleinere Gruppen von 'tonangebenden' Politikern, Medienverantwortlichen, unterstützenden Wissenschaftlern oder anderen 'zeitgemäß Kulturschaffenden' umfassen, glauben, sich als 'die Demokratie', 'das Volk' oder 'die Gesellschaft' deklarieren zu dürfen. Es müßte, so meine ich, unbedingt verhindert werden, daß sie über das ihnen proportional zustehende, begrenzte politische Gewicht hinaus sich in der partei-, verbands- und medienpolitisch üblich gewordenen Weise einer solcher Beratungsinstitution bemächtigen könnten.
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