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Fragebogen zum Umfang des gesetzlichen Sprachschutzes

Von Heinz-Dieter Dey

2. Vorsitzender des Regionalverbands 65 im Verein Deutsche Sprache
Leiter der Arbeitsgruppe „Tag der deutschen Sprache”

Bitte beachten Sie auch den Beitrag „Ein Sprachschutzgesetz ist unumgänglich“.

Für folgende Sachverhalte/Institutionen soll in Deutschland die deutsche Sprache verbindlich vorgeschrieben werden (ankreuzen):


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1 Bezeichnungen für Güter, Erzeugnisse und Dienstleistungen

2 Beschreibungen für Güter, Erzeugnisse und Dienstleistungen

3 Gebrauchsanleitungen für Güter und Erzeugnisse

4 Bedienungsanleitungen für Güter und Erzeugnisse

5 Garantieumfang für Güter, Erzeugnisse und Dienstleistungen

6 Garantiebedingungen für Güter, Erzeugnisse und Dienstleistungen

7 Rechnungen für Güter, Erzeugnisse und Dienstleistungen

8 Quittungen

9 Werbung für Güter, Erzeugnisse und Dienstleistungen

10 Anschläge, Aufschriften, Anzeigen, Plakate, Schilder, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit dienen

11 Angebote, Verträge im öffentlichen Bereich

12 Reden/Vorträge bei Veranstaltungen, Tagungen und Kongressen

13 Zulassung bei internationalen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen

14 Arbeitsverträge

15 Tarifverträge

16 Schulen, Akademien, Universitäten und ähnliche Einrichtungen

17 Doktorarbeiten und sonstige Abhandlungen in öffentlichen Lehranstalten

18 Abhandlungen in privaten Lehranstalten

19 Gesetzestexte

20 Rundfunk

21 Fernsehen

22 Lieder und ähnliches im Rundfunk

23 Lieder und ähnliches im Rundfunk - anteilmäßig

24 Behörden und behördenähnliche Organe

25 Parteien

26 Kirchen

 

 
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